Ratgeber Bestattungsvorsorge
Wünsche verbindlich und flexibel zugleich festhalten
Ein Vorsorgevertrag hält fest, wie Ihr Abschied einmal aussehen soll. Er gibt Ihren Angehörigen Sicherheit und bleibt dennoch anpassbar. Hier erfahren Sie, was darin stehen kann.
Was ein Vorsorgevertrag ist
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bestatter. Darin legen Sie fest, wie Ihre Bestattung einmal ablaufen soll. Der Bestatter verpflichtet sich, diese Wünsche im Trauerfall umzusetzen. Für Ihre Angehörigen ist damit klar, was Sie sich gewünscht haben.
Der Vertrag ist rechtlich bindend und trotzdem nicht starr. Sie können ihn jederzeit anpassen, erweitern oder widerrufen. Das ist wichtig, denn Lebensumstände und Wünsche ändern sich. Wer heute eine Erdbestattung wünscht, entscheidet sich in einigen Jahren vielleicht für eine Baumbestattung.
Wer einen Vorsorgevertrag abschließen kann
Jeder Erwachsene kann für sich selbst einen Vorsorgevertrag abschließen. Manche Menschen regeln auch die Vorsorge für einen Angehörigen, etwa wenn dieser in einem Pflegeheim lebt. Dann ist es wichtig, die Wünsche der betroffenen Person so gut wie möglich zu berücksichtigen.
Wann der Vertrag wirksam wird
Der Vertrag wird erst im Sterbefall umgesetzt. Bis dahin bewahrt der Bestatter Ihre Wünsche sicher auf. Eine Kopie gehört zu Ihren persönlichen Unterlagen, damit Angehörige im Trauerfall wissen, dass eine Vorsorge besteht und bei welchem Bestatter.
Die Inhalte im Einzelnen
Was im Vertrag steht, bestimmen Sie. Manche Menschen halten nur das Wichtigste fest, andere regeln jedes Detail. Beides ist richtig. Schon wenige klare Festlegungen nehmen den Angehörigen viel Last ab.
Typische Festlegungen
- Art der Bestattung, etwa Erd-, Feuer-, Baum-, See- oder anonyme Bestattung
- Ort der Beisetzung, zum Beispiel ein bestimmter Friedhof oder ein vorhandenes Familiengrab
- Ablauf der Trauerfeier mit Begrüßung, Rede, persönlichen Ansprachen und Ritualen
- Musik, ob klassisch, religiös, modern oder instrumental
- Sarg oder Urne, Blumenschmuck und Traueranzeigen
Auch scheinbar kleine Dinge können wichtig sein, etwa die Kleidung, in der Sie beigesetzt werden möchten, oder Menschen, die unbedingt benachrichtigt werden sollen.
Wer möchte, kann auch Wünsche für die Zeit nach der Bestattung festhalten. Dazu gehören etwa Hinweise für die Grabgestaltung, ein Spruch für den Grabstein oder die Frage, ob nach der Feier zu einem gemeinsamen Essen eingeladen werden soll. Solche Angaben sind keine Pflicht, helfen den Angehörigen aber, in Ihrem Sinne zu handeln. Wir notieren alles, was Ihnen wichtig ist, und ordnen es übersichtlich im Vertrag.
Ein Vorsorgevertrag ersetzt kein Testament. Fragen zum Erbe regeln Sie gesondert, am besten mit fachlicher Beratung.
Kosten und Absicherung im Vertrag
Zum Vertrag gehört meist auch eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. So wissen Sie, welcher Betrag für Ihre Wünsche ungefähr nötig ist. Ob Sie diesen Betrag schon heute zurücklegen, entscheiden Sie selbst. Der Vertrag gilt auch ohne finanzielle Absicherung.
Wer die Kosten absichern möchte, kann den Betrag auf ein Treuhandkonto einzahlen oder eine Sterbegeldversicherung abschließen. Bei Bestattungen Meyle sind Beratung und Vorsorgevertrag kostenlos. Kosten entstehen erst durch die gewählte Absicherung.
Die Aufstellung der Kosten ist dabei keine Rechnung, sondern eine Orientierung. Sie zeigt, welche Posten Ihre Wünsche umfassen und wie sie sich zusammensetzen. So können Sie gezielt entscheiden, wo Ihnen Aufwand wichtig ist und wo eine schlichte Lösung genügt.
Den Vertrag regelmäßig prüfen
Weil sich Preise und Wünsche ändern, lohnt sich eine Durchsicht alle paar Jahre. Dabei prüfen Sie gemeinsam mit dem Bestatter, ob alles noch stimmt und ob der abgesicherte Betrag ausreicht. Änderungen werden schriftlich ergänzt.
Hilfreich ist es auch, die Angehörigen über die Vorsorge zu informieren. Sie müssen nicht alle Details kennen, sollten aber wissen, dass es einen Vertrag gibt und wo die Unterlagen liegen. So kann im Trauerfall alles ohne Umwege geschehen.
Ergänzende Verfügungen bedenken
Viele Menschen regeln mit der Vorsorge zugleich weitere Dinge. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen handeln darf. Ein Testament regelt den Nachlass.
Diese Dokumente ersetzen den Vertrag mit dem Bestatter nicht, sie ergänzen ihn. Wichtig ist, dass alles gut auffindbar ist und sich nicht widerspricht. Bewahren Sie die Unterlagen gemeinsam auf und informieren Sie eine nahestehende Person über den Ablageort. Für rechtliche Fragen zu Verfügung und Testament wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Übersicht
Vom Gespräch bis zur Umsetzung
Die Grafik zeigt den Weg vom ersten Gespräch über den Vertrag bis zur Umsetzung im Sterbefall.
Häufige Fragen zum Vorsorgevertrag
Kann ich meinen Vorsorgevertrag später ändern?
Ja. Der Vertrag lässt sich jederzeit anpassen, erweitern oder widerrufen. Wir empfehlen, ihn alle paar Jahre durchzusehen.
Muss ich im Vertrag Geld hinterlegen?
Nein. Der Vertrag gilt auch ohne finanzielle Absicherung. Wer die Kosten absichern möchte, nutzt ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.
Was kostet der Vertrag selbst?
Bei Bestattungen Meyle sind Beratung und Vorsorgevertrag kostenlos. Kosten entstehen nur durch eine gewählte Absicherung.
Wer erfährt von meinem Vertrag?
Das bestimmen Sie. Wir empfehlen, eine Vertrauensperson zu informieren und eine Kopie bei Ihren Unterlagen aufzubewahren.
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Tag und Nacht erreichbar unter 07141 207000, auch an Sonn- und Feiertagen.

