Ratgeber Bestattungsvorsorge
Zwei Wege, die Kosten sicher zurückzulegen
Wer seine Bestattung vorab regelt, möchte oft auch die Kosten absichern. Dafür gibt es zwei bewährte Wege. Dieser Vergleich zeigt, worin sie sich unterscheiden.
Das Treuhandkonto
Beim Treuhandkonto zahlen Sie den vereinbarten Betrag auf ein Konto bei einer Treuhandgesellschaft ein. Bei Bestattungen Meyle ist das die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Geld wird dort verwaltet und erst im Sterbefall an den Bestatter ausgezahlt, der Ihre Wünsche umsetzt.
Ein wichtiger Vorteil ist die Sicherheit. Das Geld ist insolvenzsicher angelegt und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Selbst wenn dem Bestatter etwas zustoßen sollte, bleibt Ihr Guthaben erhalten und kann für Ihre Bestattung verwendet werden.
Für wen sich das Treuhandkonto eignet
Das Treuhandkonto passt zu Menschen, die den Betrag auf einmal oder in wenigen Raten aufbringen können. Es ist übersichtlich und direkt mit dem Vorsorgevertrag verbunden. Sie wissen genau, welcher Betrag für welche Leistungen bereitsteht.
Was mit dem Geld geschieht
Im Sterbefall zahlt die Treuhandgesellschaft das Guthaben an den Bestatter aus. Ist nach der Bestattung noch Geld übrig, fällt es in der Regel an die Erben. Die genauen Bedingungen stehen im Treuhandvertrag, den wir Ihnen im Gespräch erklären.
Ein weiterer Vorteil ist die enge Verbindung zum Vorsorgevertrag. Der eingezahlte Betrag orientiert sich an der Aufstellung der Kosten, die wir mit Ihnen erarbeiten. So entsteht weder eine Lücke noch ein unnötig hoher Betrag. Ändern sich Ihre Wünsche, lässt sich das Guthaben in der Regel anpassen oder ergänzen.
Die Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe auszahlt. Sie zahlen dafür monatliche Beiträge. Die Summe ist dafür gedacht, die Kosten der Bestattung zu decken, und kann an den Bestatter abgetreten werden.
Für wen sich die Versicherung eignet
Die Sterbegeldversicherung passt zu Menschen, die den Betrag nicht auf einmal aufbringen möchten oder können. Die monatlichen Beiträge hängen vor allem vom Eintrittsalter und von der vereinbarten Summe ab. Je früher man beginnt, desto niedriger sind sie in der Regel.
Wichtig ist, die Bedingungen genau zu lesen. Manche Verträge haben eine Wartezeit, in der im Todesfall nur ein Teil der Summe ausgezahlt wird. Auch die Gesamtsumme der Beiträge kann über viele Jahre höher werden als die Versicherungssumme.
Eine bereits bestehende Sterbegeldversicherung lässt sich übrigens gut mit einem Vorsorgevertrag verbinden. Die Versicherungssumme kann an den Bestatter abgetreten werden, der dann im Trauerfall direkt abrechnet. Bringen Sie die Unterlagen einfach zum Gespräch mit.
Lassen Sie sich die Bedingungen einer Sterbegeldversicherung genau erklären, bevor Sie unterschreiben.
Welcher Weg der richtige ist
Beide Wege erfüllen denselben Zweck, unterscheiden sich aber in der Art der Zahlung und in der Planbarkeit. Das Treuhandkonto ist sinnvoll, wenn der Betrag bereits vorhanden ist und direkt für die Bestattung zurückgelegt werden soll. Die Sterbegeldversicherung eignet sich, wenn die Kosten über einen längeren Zeitraum angespart werden sollen.
Auch das Alter spielt eine Rolle. Wer erst spät eine Versicherung abschließt, zahlt oft hohe Beiträge. In diesem Fall kann das Treuhandkonto die günstigere Wahl sein. Wer früh vorsorgt und lieber in kleinen Beträgen zahlt, ist mit einer Versicherung oft gut beraten.
Absicherung und Sozialleistungen
Viele Menschen fragen, ob angespartes Geld für die Bestattung bei Sozialleistungen angerechnet wird. Angemessene Beträge für die eigene Bestattung werden häufig nicht angerechnet. Die Entscheidung trifft aber immer die zuständige Stelle im Einzelfall. Bitte lassen Sie sich dort verbindlich beraten.
Wir erklären Ihnen beide Wege im persönlichen Gespräch und helfen Ihnen, den passenden zu finden. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Wenn die Preise steigen
Zwischen dem Abschluss einer Vorsorge und dem Sterbefall vergehen oft viele Jahre. In dieser Zeit können sich die Kosten für Friedhof, Krematorium und Dienstleistungen verändern. Deshalb lohnt es sich, den abgesicherten Betrag gelegentlich mit der aktuellen Kostenaufstellung zu vergleichen.
Beim Treuhandkonto lässt sich das Guthaben in der Regel aufstocken. Bei einer Sterbegeldversicherung ist die Summe meist fest vereinbart, und eine Erhöhung bedeutet oft einen neuen Vertrag. Reicht der Betrag im Trauerfall nicht ganz aus, tragen die Erben die Differenz. Wir prüfen mit Ihnen bei Bedarf, ob Ihre Absicherung noch zu Ihren Wünschen passt.
Übersicht
Wie die Absicherung in die Vorsorge passt
Die Grafik zeigt, an welcher Stelle Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung in der Vorsorge stehen.
Häufige Fragen zur Absicherung
Wie sicher ist das Geld auf dem Treuhandkonto?
Es ist insolvenzsicher angelegt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und wird erst im Sterbefall an den Bestatter ausgezahlt.
Was passiert mit übrigem Geld?
Bleibt nach der Bestattung Geld übrig, fällt es in der Regel an die Erben. Die genauen Bedingungen stehen im Treuhandvertrag.
Gibt es bei einer Sterbegeldversicherung Wartezeiten?
Manche Verträge haben Wartezeiten. Lassen Sie sich die Bedingungen vor Abschluss genau erklären.
Muss ich mich für eine Absicherung entscheiden?
Nein. Der Vorsorgevertrag gilt auch ohne Absicherung. Sie entscheiden frei, ob und wie Sie die Kosten zurücklegen.
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Tag und Nacht erreichbar unter 07141 207000, auch an Sonn- und Feiertagen.
