Ratgeber Erdbestattung
Welche Fristen nach einem Todesfall gelten
Nach einem Todesfall läuft die Zeit anders. Einige Dinge müssen schnell geregelt sein, andere haben Zeit. Dieser Überblick hilft Ihnen, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Die ersten Stunden und Tage
Am Anfang steht die ärztliche Leichenschau. Der Arzt stellt dabei die Todesbescheinigung aus, ohne sie kann nichts weiter geschehen. Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Ist der Tod in der Nacht eingetreten, wird die Leichenschau nach den Vorgaben in Baden-Württemberg spätestens am nächsten Morgen veranlasst.
Spätestens 36 Stunden nach dem Tod muss der Verstorbene in eine Leichenhalle oder einen Leichenraum überführt werden. Eine längere Aufbahrung zu Hause kann die Ortspolizeibehörde auf Antrag erlauben. Diese Überführung übernimmt der Bestatter. Bis dahin dürfen Sie sich in Ruhe verabschieden.
Die Anzeige beim Standesamt
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunden aus, die Sie für Versicherungen, Banken und Behörden brauchen. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.
Welche Unterlagen gebraucht werden
Für die Anzeige braucht das Standesamt je nach Familienstand verschiedene Urkunden.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Heiratsurkunde, bei Verwitweten auch die Sterbeurkunde des Partners
- Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
- Personalausweis des Verstorbenen
Wann die Beerdigung stattfinden darf
Eine Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Ist der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt, muss die Bestattung innerhalb von 96 Stunden stattfinden. Weil die Verstorbenen fast immer in eine Leichenhalle überführt werden, bleibt in der Praxis meist genug Zeit für die Planung der Feier.
Die Ruhezeit nach der Beisetzung
Nach der Beisetzung beginnt die Ruhezeit. Für Erwachsene beträgt sie in Baden-Württemberg mindestens 15 Jahre. Wie lange das Nutzungsrecht tatsächlich läuft, regelt die Satzung des jeweiligen Friedhofs. In dieser Zeit darf das Grab nicht neu belegt werden.
Bei der Terminplanung spielen mehrere Seiten eine Rolle. Der Friedhof muss Grab und Halle zur Verfügung stellen, bei einer kirchlichen Feier braucht es einen Termin mit dem Pfarramt, und die Familie möchte, dass auch Angehörige von weiter her anreisen können. Wir stimmen diese Termine aufeinander ab und melden uns bei Ihnen, sobald ein Vorschlag steht. An Sonn- und Feiertagen finden in der Regel keine Beerdigungen statt.
Wie lange das Nutzungsrecht läuft, nennen wir Ihnen für den gewünschten Friedhof.
Was Angehörige selbst tun können
Viele Aufgaben übernimmt der Bestatter, einige Dinge liegen aber bei den Angehörigen. Dazu gehört vor allem, die wichtigsten Unterlagen zusammenzusuchen. Je schneller Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Ausweis vorliegen, desto schneller kann das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellen.
Außerdem sollten Sie überlegen, wer informiert werden muss. Nahe Verwandte und Freunde möchten es meist persönlich erfahren. Arbeitgeber, Vermieter, Banken und Versicherungen folgen später, oft mit Hilfe der Sterbeurkunde. Viele Abmeldungen, etwa bei Rentenversicherung und Krankenkasse, übernehmen wir für Sie.
Was warten darf
Nicht alles muss in den ersten Tagen erledigt werden. Die Kündigung von Verträgen, die Auflösung der Wohnung oder Fragen zum Erbe haben in der Regel Zeit bis nach der Beerdigung. Es hilft, sich das bewusst zu machen und den Druck aus den ersten Tagen zu nehmen.
Nutzen Sie die Zeit lieber für den Abschied. Ein Besuch in den Abschiedsräumen, ein Gespräch über die Gestaltung der Feier oder einfach ein ruhiger Abend mit der Familie sind in diesen Tagen wichtiger als jede Formalität.
Wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt
Stirbt ein Mensch im Krankenhaus oder im Pflegeheim, übernimmt das Personal dort viele der ersten Schritte. Eine Ärztin oder ein Arzt nimmt die Leichenschau vor, und die Angehörigen werden benachrichtigt. Oft bleibt Zeit, sich in einem eigenen Raum in Ruhe zu verabschieden.
Danach können Sie uns anrufen. Wir sprechen die Abholung mit der Einrichtung ab und nehmen den Verstorbenen in unsere Obhut. Die Fristen gelten genauso wie bei einem Tod zu Hause. Manche Häuser bitten darum, dass der Verstorbene innerhalb weniger Stunden abgeholt wird. Das klären wir direkt mit dem Personal, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Übersicht
Die Grabarten im Überblick
Während die Fristen laufen, wählen Sie auch die Grabart aus. Die Grafik zeigt die drei häufigsten Möglichkeiten.
Häufige Fragen zu den Fristen
Was passiert, wenn eine Urkunde fehlt?
Wir beschaffen fehlende Urkunden beim Standesamt. Die Anzeige des Sterbefalls kann dadurch etwas länger dauern, das ist aber kein Problem.
Muss ich nachts sofort einen Bestatter anrufen?
Nein. Sie dürfen sich Zeit für den Abschied nehmen. Wichtig ist zuerst der Arzt. Wir sind aber jederzeit erreichbar, wenn Sie uns brauchen.
Wie lange dauert es bis zur Beerdigung?
Meist liegen einige Tage bis etwa eine Woche zwischen Tod und Beerdigung. Den Termin stimmen wir mit Ihnen, dem Friedhof und gegebenenfalls dem Pfarramt ab.
Wer zeigt den Sterbefall beim Standesamt an?
Das übernehmen wir für Sie. Sie geben uns die Unterlagen, alles Weitere erledigen wir.
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Tag und Nacht erreichbar unter 07141 207000, auch an Sonn- und Feiertagen.

